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   VG Magdeburg, 09.06.2005 - 6 B 202/05   

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https://dejure.org/2005,44661
VG Magdeburg, 09.06.2005 - 6 B 202/05 (https://dejure.org/2005,44661)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 09.06.2005 - 6 B 202/05 (https://dejure.org/2005,44661)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 6 B 202/05 (https://dejure.org/2005,44661)
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  • BVerwG, 05.05.2004 - 5 KSt 1.04
    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2005 - 6 B 202/05
    Zwar ist diese durch Gesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 3987) in die VwGO aufgenommene und am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Regelung grundsätzlich auf den vorliegenden Rechtsstreit anwendbar; denn die Übergangsvorschrift des § 194 Abs. 2 VwGO stellt mit der Anhängigkeit "bei Gericht" auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit in der jeweiligen Instanz ab (BVerwG, B. v. 05.05.2004 - 5 KSt 1.04 u.a. -, JURIS) und die vorliegende Sache ist nach dem 01. Januar 2002 bei dem erkennenden Gericht anhängig gemacht worden.
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2005 - 6 B 202/05
    Grundsätzlich ist die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes nur dann möglich, wenn überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des einzelnen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohles rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG, B. v. 25.09.1986, NVwZ 1987, 403).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 10/97

    Verfassungsmäßigkeit derÜbertragung von Aufgaben auf Gemeinden in Hinblick auf

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2005 - 6 B 202/05
    Insoweit obliegt auf der Grundlage des § 79 Abs. 1 SGB VIII die sich aus der Gesamtverantwortung ableitende Finanzverantwortung beim örtlichen Träger der Jugendhilfe (vgl. VerfG LSA, U. v. 08.12.1998, LVG 10/97, NVwZ-RR 1999, S. 393 [396]).
  • VGH Bayern, 26.05.1987 - 23 AS 87.00408
    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2005 - 6 B 202/05
    Finanzielle Belange sind jedoch nur dann besondere öffentliche Interessen, wenn ohne die auf sie gestützte Vollziehungsanordnung die Verwirklichung gerade der Geldforderung gefährdet ist, deretwegen vollstreckt werden soll (vgl. VGH München, B. v. 26.05.1987, NVwZ 1988, 745).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2004 - 3 L 356/03

    Förderung von Kindertageseinrichtungen, Rückforderung von Pauschalen

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2005 - 6 B 202/05
    Allerdings liegen die Voraussetzungen des § 188 Satz 2 Halbs. 2 VwGO hier nicht vor, da die Beteiligten - wie bereits oben dargelegt - weder als Sozialleistungsträgerin angesehen werden kann noch in einer solchen Funktion oder Eigenschaft tätig geworden ist (vgl. OVG LSA, U. v. 24.11.2005, Az.: 3 L 356/03).
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